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TIPPS ZUM WOHNEN

Ein optimales Raumklima erreichen Sie nur dann, wenn sowohl die Raumtemperatur, wie auch die Luftfeuchtigkeit weder über dem jeweiligen Maximalwert noch unter dem Minimalwert liegen. Im Winter kann sich aber genau dieses Ansinnen als problematisch erweisen. Schließlich sind die Außentemperaturen oftmals so niedrig, dass Sie für eine ideale Temperatur den Raum beheizen müssen.

Senkung des Warmwasserverbrauchs

  • zur Senkung des Warmwasserverbrauchs sollte bei Einhebelmischbatterien der Hebel erst auf links (bis Anschlag) und beim Anliegen des Warmwassers dann die gewünschte Temperatur durch Bewegen nach rechts eingestellt werden
  • bei nicht benötigtem Warmwasser den Mischhebel ganz nach rechts bewegen (Kaltwasserstellung) und dann öffnen
  • bei geringen Entnahmen den Mischer nur auf Kaltstellung öffnen

Geringere (oder niedrige) Luftfeuchtigkeit spart Heizenergie

Hohe Luftfeuchtigkeit benötigt für die Erwärmung der Luft wesentlich mehr Energie als trockenere Luft. Bei einer Luftfeuchtigkeit von 40% bis 70% sind dies, bei 20°C, etwa 20% mehr Energieaufwendungen. So führt regelmäßiges Lüften nicht nur zur Minderung von Feuchteschäden und Vermeidung von Schimmel, sondern spart, bei dadurch erreichter wesentlich geringerer Luftfeuchtigkeit, noch Heizenergie ein!

Hinweis für Malerarbeiten

Beim Malern sollte die Walze nicht ganz ausgestrichen werden. Damit wird eine ungleichmäßige Farbschicht vermieden, also helle und dunkle Stellen.

Heizungsthermostate bewegen

Heizungsthermostate sollten mindestens alle drei Monate auf- und wieder zugedreht werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Ventile durch Kalk und Schmutz festgesetzt werden.

Richtig lüften verhindert Feuchteschäden

Je wärmer die Luft ist, umso mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Somit kann aus warmen Zimmern mehr Feuchtigkeit transportiert werden, als aus kalten Zimmern. Warme, mit Feuchtigkeit angereicherte Luft muss durch regelmäßiges und ausreichend langes Lüften nach draußen befördert werden. Aus den vorgenannten Gründen sind kalte Räume für Feuchteschäden anfälliger, als gleichmäßig beheizte Räume. Eine diskontinuierlich betriebene oder stark abgesenkte Heizung fördert die Schimmelbildung in Wohnräumen.

  • Je kälter (oder niedriger?) die Zimmertemperatur, umso häufiger sollte gelüftet werden. Dabei mehrmals am Tag Stoßlüften und anschließend nachheizen.
  • Je kälter es draußen ist, umso kürzer lüften (die kalte Luft kann besonders gut Feuchtigkeit aufnehmen). Besser: Auch bei niedrigen Außentemperaturen mindestens 10 Minuten lüften, bis die Fensterscheiben abgetrocknet sind und wieder hindurch gesehen werden kann (die kalte Luft kann besonders gut Feuchtigkeit aufnehmen und erwärmt werden).
  • Innentüren zu nicht oder gering beheizten Zimmern geschlossen halten, nicht von einem zum anderen Zimmer lüften und heizen.
  • Raumtemperatur auch in wenig genutzten Räumen oder Abwesenheit immer bei mindestens 16 bis 18 °C halten (Thermostatstufe 1-2).
  • Heizkörper nicht zustellen oder durch Vorhänge verdecken.
  • Schimmelflächen nicht mit Säure (Essigreiniger), sondern mit 80 %-iger Alkohollösung, Salmiakverdünnung oder Schimmelentferner behandeln.
  • Die Fenster nicht ankippen, sondern weit öffnen, um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten.

Um jedoch die verbrauchte, feuchte Luft aus dem Zimmer herauszulassen und gleichzeitig sauerstoffreiche, trockene Luft hereinzulassen, muss das Fenster weit geöffnet und gelüftet werden. Im Rahmen der Obhut- und Sorgfaltspflicht sind Mieter verpflichtet, sich den Bedürfnissen der Wohnung anzupassen sowie diese ausreichend zu belüften und zu beheizen. Feuchteschäden sind seitens der Mieter als Mangel rechtzeitig anzuzeigen, um deren Ursache ergründen zu können.

Senkung der Raumtemperatur

Mieter können viel Energie sparen, auch wenn sie die Raumtemperatur nur leicht senken. Jedes Grad weniger Temperatur bedeutet eine Energieeinsparung von 6 %, erklärt Peter Hitpaß vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Wohnung nicht unter 16 bis 18 Grad Celsius auskühlen darf, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden.

BGH Az: VIII ZR 296/09

Eine Betriebskostenabrechnung darf auch nachträglich zum Nachteil des Mieters geändert werden. Demnach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren. Eine bereits erteilte Gutschrift kann dann zurückgebucht werden.

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